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BGH, Urteil vom 08.07.1992 Das Überfahren einer roten Ampel ist
als Augenblicksversagen grundsätzlich nicht grob Regressbegrenzung auf 10.000,00 DM Verletzt der Versicherungsnehmer mehrere Obliegenheiten, so ist die Regressbefugnis des Versicherers insgesamt auf den Betrag von 10.000,00 DM begrenzt.
Der Haftpflichtversicherer muss eine Rückstufung rückgängig machen, wenn er voreilig und ohne sorgfältige Prüfung der Sach- und Rechtslage den Schaden des Unfallgegners ganz oder teilweise reguliert hat.
Bei Ermittlung des durch die Betriebsaufgabe
entstandenen Einkommensverlustes ist an die Geschäftsentwicklung
in den letzten 3 Jahren vor dem Unfall anzuknüpfen. Mangels entgegenstehender
Anhaltspunkte kann ohne Weiteres angenommen werden, dass der Geschädigte
weiterhin ungefähr die frühere Gewinne erzielt hätte.
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