Fahrzeugkauf und -Leasing, Unfallregulierung, Straf- und Bußgeldsachen,
Prognoserisiko geht zu Lasten des Schädigers
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 11.10.2000

Erteilt der Unfallgeschädigte den Reparaturauftrag aufgrund eines die Wirtschaftlichkeit bestätigenden Sachverständigengutachten, das sich im Nachhinein insoweit als fehlerhaft erweist, dass die Reparaturkosten in Wahrheit 130 % des Wiederbeschaffungswertes deutlich übersteigen, geht das in dieser Weise verwirklichte Prognoserisiko zu Lasten des Schädigers.

Keine Unabwendbarkeit bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um
20-30 %
LG Bremen, Urteil vom 13.02.2001

Der Fahrer, der mit Erfolg die Unabwendbarkeit des Unfalls geltend machen will, muss sich wie ein "Idealfahrer" verhalten haben, so dass die aus dem Betrieb des Fahrzeugs sich ergebenden Gefahren, für die die Gefährdungshaftung eintreten soll, nicht mehr gerechtfertigt erscheinen. Gemessen an diesem Maßstab war der Unfall für den Kläger nicht unvermeidbar. Der Kläger ist mit einer Geschwindigkeit von mindestens 65 km/h gefahren, obwohl die Geschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt war. Er überschritt damit die zulässige Geschwindigkeit um 30 %. Mit dieser Fahrweise entspricht er nicht dem Bild des "Idealfahrers", der in seiner Fahrweise Erkenntnisse berücksichtigt, die nach allgemeiner Erfahrung geeignet sind, Gefahrensituationen nach Möglichkeit zu vermeiden.