Fahrzeugkauf und -Leasing, Unfallregulierung, Straf- und Bußgeldsachen,
Einschränkung von Zusicherungen
OLG Bamberg, Urteil vom 15.12.2000

Bei einem Fahrzeugkauf von Privat wird durch den Vorbehalt "soweit bekannt" die Zusicherung des Verkäufers, wonach Angaben zur Laufleistung des Fahrzeugs und zum Vorschaden Versicherungen im Sinne des § 459 BGB darstellen, durch die Einschränkung "soweit bekannt" wirksam eingeschränkt.