| Einschränkung von Zusicherungen OLG Bamberg, Urteil vom 15.12.2000 Bei einem Fahrzeugkauf von Privat wird durch
den Vorbehalt "soweit bekannt" die Zusicherung des Verkäufers,
wonach Angaben zur Laufleistung des Fahrzeugs und zum Vorschaden Versicherungen
im Sinne des § 459 BGB darstellen, durch die Einschränkung "soweit
bekannt" wirksam eingeschränkt. |
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