Architektenhaftung, Arzthaftung, Rechtsanwaltshaftung

BGH, Beschluss vom 20.09.1998

Das Mandat eines erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten ist grundsätzlich nicht beendet, bevor er seinem Auftraggeber das erstinstanzliche Urteil übersandt, dessen Zustellung mitgeteilt und auf die Rechtsmittelmöglichkeiten hingewiesen hat

OLG Nürnberg, Urteil vom 24.04.1979

Das Mandat eines Rechtsanwalts endet auch ohne Kündigung, wenn Inhalt und Zweck des Auftrages voll erledigt sind bzw. wenn der Rechtsanwalt keine weitere Tätigkeit mehr für den Mandanten entfalten kann. Ein abschließender Prozessbericht gehört nicht mehr zur Durchführung des Auftrages

BGH, Urteil vom 10.02.1994

Der Auftraggeber ist für den Umfang des erteilten Auftrags beweispflichtig. Ist streitig, ob der Mandant den Auftrag nachträglich eingeschränkt oder gekündigt hat, ist der Rechtsanwalt beweisbelastet

BGH, Urteil vom 09.06.1994

Der Rechtsanwalt muss darlegen und beweisen, dass der Auftraggeber eine Weisung nachträglich geändert hat BGH, Urteil vom 20.06.1996. Der Auftraggeber muss beweisen, dass ein unbeschränktes Mandat vorliegt

OLG München, Urteil vom 14.07.1970

Den Inhalt des Anwaltsvertrages muss der Auftraggeber beweisen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.1975

Der Rechtsanwalt muss seine Behauptung, er habe einen ausdrücklichen Klageauftrag, auch für den Fall gehabt, dass die Rechtsschutzversicherung des Mandanten keine Deckungszusage erteilt, darlegen und beweisen.