|
BGH, Beschluss vom 20.09.1998 Das Mandat eines erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten ist grundsätzlich nicht beendet, bevor er seinem Auftraggeber das erstinstanzliche Urteil übersandt, dessen Zustellung mitgeteilt und auf die Rechtsmittelmöglichkeiten hingewiesen hat OLG Nürnberg, Urteil vom 24.04.1979 Das Mandat eines Rechtsanwalts endet auch ohne Kündigung, wenn Inhalt und Zweck des Auftrages voll erledigt sind bzw. wenn der Rechtsanwalt keine weitere Tätigkeit mehr für den Mandanten entfalten kann. Ein abschließender Prozessbericht gehört nicht mehr zur Durchführung des Auftrages BGH, Urteil vom 10.02.1994 Der Auftraggeber ist für den Umfang des erteilten Auftrags beweispflichtig. Ist streitig, ob der Mandant den Auftrag nachträglich eingeschränkt oder gekündigt hat, ist der Rechtsanwalt beweisbelastet BGH, Urteil vom 09.06.1994 Der Rechtsanwalt muss darlegen und beweisen, dass der Auftraggeber eine Weisung nachträglich geändert hat BGH, Urteil vom 20.06.1996. Der Auftraggeber muss beweisen, dass ein unbeschränktes Mandat vorliegt OLG München, Urteil vom 14.07.1970 Den Inhalt des Anwaltsvertrages muss der Auftraggeber beweisen OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.1975 Der Rechtsanwalt muss seine Behauptung, er habe
einen ausdrücklichen Klageauftrag, auch für den Fall gehabt, dass die
Rechtsschutzversicherung des Mandanten keine Deckungszusage erteilt, darlegen
und beweisen. |
|