| Fristlose Kündigung wegen
angedrohter Arbeitsunfähigkeit LAG Köln, Urteil 14.09.2000 Die nachhaltige Ankündigung einer ohne zwingenden
Notwendigkeit erst herbeizuführenden Arbeitsunfähigkeit berechtigt den
Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Dem Arbeitnehmer
kann nicht zugute gehalten werden, dass es sich um eine emotionsgeladene unbedachte
Äußerung im Rahmen eines Wutausbruchs gehandelt habe, wenn er erklärt,
"ich gehe morgen zum Arzt und lasse mich für die nächsten 3 Monate
krank schreiben". |
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