Arbeitsvertrag, Kündigung
Fristlose Kündigung wegen angedrohter Arbeitsunfähigkeit
LAG Köln, Urteil 14.09.2000

Die nachhaltige Ankündigung einer ohne zwingenden Notwendigkeit erst herbeizuführenden Arbeitsunfähigkeit berechtigt den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Dem Arbeitnehmer kann nicht zugute gehalten werden, dass es sich um eine emotionsgeladene unbedachte Äußerung im Rahmen eines Wutausbruchs gehandelt habe, wenn er erklärt, "ich gehe morgen zum Arzt und lasse mich für die nächsten 3 Monate krank schreiben".